Störrisches Pferd mit roter Schleife kennzeichnen
Außerdem müsse der Reiter am Schluss der Gruppe reiten, heißt es in der Begründung (Az.: 5 U 319/04). Das Gericht gab mit seinem Spruch der Schadensersatzklage eines Reiters gegen die Besitzerin einer Stute statt. Der Kläger war der letzte Reiter einer Gruppe. Als er mit seinem Pferd einer vor ihm laufenden Stute zu nahe kam, trat das Tier aus und verletzte den Kläger erheblich. Die Besitzerin der Stute weigerte sich jedoch, Schadensersatz zu zahlen. Nach ihrer Auffassung hatte der Kläger durch sein dichtes Aufreiten den Unfall selbst verschuldet.
Das OLG folgte diesen Argumenten nicht. Die Richter verwiesen darauf, in einer Gruppe lasse sich dichtes Aufreiten manchmal nicht vermeiden. Auch die Regeln des Straßenverkehrs gälten in einer Pferdegruppe nicht. Denn, so heißt es wörtlich in dem Urteil, «Autos pflegen nicht nach hinten auszutreten».
(Erschienen: 27.02.2006 11:09)








