Anzeige Top Werbung
Die Autobörse im Süden
Die Immobörse im Süden
Die Jobbörse im Süden
Bildergalerien aus aller Welt & der Region
Internetfernsehen für die Region

Bauen und Wohnen
Schrift kleiner groesser

Sittenwidrig: Maklervertrag mit zwölf Prozent Provision

(Frankfurt/Main/dpa) Maklerverträge mit einer Erfolgsprovision von zwölf Prozent sind sittenwidrig und daher gegenstandslos. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.

Die Richter gaben damit der Klage eines Kunden gegen ein Maklerunternehmen statt (AZ: 31 C 838/08-83). In dem Vertrag war zwar eine grundsätzliche Provision von sieben Prozent vereinbart worden. Zugleich wurde ein Mindestbetrag von 10 000 Euro festgelegt. Nachdem das Grundstück des späteren Klägers nur für 80 000 Euro verkauft werden sollte, hätte dieser Mindestbetrag einer Provision von 12,5 Prozent entsprochen.

Laut Urteil steht diese Provisionshöhe in einem «auffallenden Missverhältnis zur erbrachten Maklerleistung». Das Gericht nannte eine Provision von sieben Prozent als «noch nicht zu beanstanden», wobei in der Regel zwischen drei und fünf Prozent vereinbart würden. Ein Mindesthonorar aber müsse auch reduziert werden können, falls sich der Verkaufserlös verringere, heißt es in der Entscheidung.

Anzeige

(Erschienen: 14.11.2008 15:35)


Artikel bewerten
0.0
0,0 (0 Stimmen)
 Artikel empfehlen
 Artikel drucken

Videos

Wangen/Isny: Circus Bellmondo steckt fest
Schnee und ein kaputter Laster - Artistenfamilie Kaiser kommt nicht weiter
Ravensburg: Blutspuren an der Kleidung
Im Mordprozess Bad Buchau wurden Bluspuren an Kleidung des 15-Jährigen gefunden
Am häufigsten geklickt:


SZON Special

Teaser Vancouver 2010

Vancouver 2010

Alle Vorab-Informationen zu "Vancouver 2010": Sportstätten, Zeitpläne und aktuelle Meldungen.






SZON Special

- Anzeige -
SZON-Fotovoting "Miss Dirndl 2010"

Werden Sie mit SZON zur "Miss Dirndl 2010"

Der Gewinn: Ein Auto für ein Jahr, Fotoshooting mit "Wiesnkönig" und VIP-Party.




Hausbaupark.de

- Anzeige -
www.hausbaupark.de