Schützenfest: Kameras kommen weg
Die drei Videokameras auf dem Gigelberg sind bereits installiert. Heute Abend mit Eröffnung des Vergnügungsparks hätten sie in Betrieb gehen sollen. Doch seit gestern am späten Nachmittag steht fest: Daraus wird nichts. Denn das Landesinnenministerium meldete sich mit einem Schreiben bei den beiden Vorsitzenden der Schützendirektion Klaus Bott und Wolfgang Ocker. Darin steht: Eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung der geplanten Videoüberwachung sei zwar noch nicht möglich, dennoch habe man "erhebliche Zweifel" an der Vereinbarkeit der Videoaufzeichnungen mit dem Bundesdatenschutzgesetz.
Am Ende des Schreibens heißt es dann: Im Hinblick auf die notwendige "sorgfältige Prüfung der Rechtslage im konkreten Einzelfall" und "da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geplanten Videoüberwachung bestehen, bitten wir Sie erneut, bei dem diesjährigen Schützenfest von der geplanten Videoüberwachung Abstand zu nehmen". Und das Ministerium weist auf Konsequenzen hin, sollten sich die Verantwortlichen trotzdem dazu entscheiden, die Kameras laufen zu lassen, und sich dies dann als rechtswidrig herausstellen: Ein Bußgeld von bis zu 250 000 Euro sei nicht auszuschließen.
Doch so weit wird es nicht kommen. Denn die Kameras werden, so Klaus Bott, wieder abmontiert: "Das kommt alles weg. Wir respektieren die Sichtweisen und die Bitte des Innenministeriums." Gleiches schreiben Bott, Ocker und OB Thomas Fettback in einer gemeinsamen Stellungnahme: "Auf den Einsatz der Videoüberwachung wird in diesem Jahr verzichtet." Aber, so die drei: "Nach wie vor sind wir von der Rechtmäßigkeit ebenso wie von dem Sinn einer Videoüberwachung an neuralgischen Stellen beim Vergnügungspark auf dem Gigelberg überzeugt. Hoffen wir, dass keine größeren Schadensereignisse oder Übergriffe stattfinden."
Damit, dass das Innenministerium, das erst seit wenigen Tagen mit dem Fall befasst ist, die Entscheidung über die Videoüberwachung aufschiebt, habe Bott, sagt er, gerechnet. Und er vermutet, dass "hier absichtlich mit der Zeitschiene gefahren wird. Man versucht, die Dinge aufzuschieben."
Ministerium muss prüfen
Geprüft werden müsse, so das Ministerium, vor allem, ob mit der Übertragung des Hausrechts auf dem Gigelberg von der Stadt an den "Verein zum Schutz des Brauchtums des Biberacher Schützenfests" eine "Umgehung" öffentlichen Datenschutzrechts beabsichtigt oder erfolgt ist. Eine solche hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Peter Zimmermann moniert. Aber auch abgesehen davon sei es, schreibt das Ministerium an Bott und Ocker, zweifelhaft, ob die Videoüberwachung mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar wäre. Nötig seien nicht nur die Prüfung der dem Ministerium bereits vorliegenden Unterlagen, sondern auch weitere Informationen und eine Ortsbesichtigung.
Wann das Landesinnenministerium die Prüfung des Falls beendet haben wird und die Entscheidung fällt, ob die Videoüberwachung rechtmäßig ist, ist unklar. Aber das Schützenfest wird dann wohl beendet sein - ohne Kameras.
Klaus Bott will sich indes die Freude auf das Schützenfest nicht vermiesen lassen. Gestern Abend hängte er mit seiner Frau die Biberach-Fahne auf. "Und ich habe ,Rund um ich her" angehört. Ich lass mir die Freude von nichts trüben."
(Erschienen: 11.07.2008 00:06)








