Prügelnde Mutter erhält Bewährungsstrafe
Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.
"Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen", beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal sei ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.
Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.
Kein Züchtigungsrecht mehr
Wie Richter Münzenberg erklärte, gibt es seit 1998 aber kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. "Der Staat ist angehalten, sehr genau hin zu schauen", so der Vorsitzende. Die 47-Jährige habe mit ihrem Verhalten den Bogen schlichtweg überspannt. Ein Bericht der Jugendhilfe beim Prozess entlastete die Mutter.
Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer falle, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung, sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. "Ich unterstelle der Angeklagte nicht, dass sie gewalttätig ist", so Henle. Richter Münzenberg verurteilte die Frau zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und ordnete ihr einen Bewährungshelfer bei, der sie künftig bei familiären Problemen unterstützen soll. Neben körperlichen würden bei dem Kind auch seelische Narben bleiben, gab Münzenberg jedoch zu bedenken.
Zum Schluss der Verhandlung gab der Jurist noch einen historischen Abriss zum Thema Züchtigung zum Besten. In den 1950er Jahren habe ein Gericht das brutale Schlagen eines Kindes mit einem Wasserschlauch für rechtens befunden und noch vor gut 20 Jahren sei Eltern die Erlaubnis für die selbstverständliche Tracht Prügel zugesprochen worden.
(Erschienen: 19.03.2009 00:06)














