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Geld und Recht

Kreditkarte nicht leichtfertig abgeben

(Berlin/dpa/gms) Eine Kreditkarte ermöglicht das bargeldlose Bezahlen in Geschäften und Restaurants, die dem Kartensystem angeschlossen sind. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin sollte sie niemals leichtfertig aus der Hand gegeben werden.

In der Regel werden die Beträge dem Girokonto des Karteninhabers nicht sofort belastet, sondern bei der Kreditkartengesellschaft gesammelt und monatlich vom Girokonto abgebucht. Dadurch bekommt der Kunde die Bezahlung gestundet, also quasi einen Kredit. Nach Angaben des Bankenverbands muss der Inhaber einer Kreditkarte deshalb grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein. Und er muss in der Regel über geregelte Einkünfte verfügen.

Da der Kunde bei der Bezahlung mit der Kreditkarte lediglich seine Karte vorlegen, einen Beleg unterschreiben beziehungsweise beim Einkauf im Internet seine Kartendaten registrieren lassen muss, ist ein sorgfältiger Umgang mit der Karte und deren Daten nötig. Man sollte genau verfolgen, wer den Kreditkartenbeleg erstellt und vorlegt. Zu achten sei auch darauf, dass der Rechnungsbetrag auf dem Beleg vor der Unterzeichnung eingetragen ist und somit keine Blanko-Unterschrift geleistet wird.

Der Bankenverband empfiehlt, die Kreditkartenbelege aufzubewahren und später mit der Monatsabrechnung der Kartengesellschaft oder der Bank zu vergleichen. Bestehen Unstimmigkeiten, können die entsprechenden Beträge binnen einer bestimmten Frist - meist vier Wochen - nach Vorlage der Kreditkartenabrechnung bei der Kartengesellschaft oder der Bank reklamiert werden.

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(Erschienen: 26.10.2006 10:07)


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