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Geld und Recht

Gekündigte Lebensversicherung: Verjährung abwenden

(Hamburg/dpa/tmn) Viele Verbraucher könnten Ende dieses Jahres mögliche Erstattungsansprüche aus gekündigten Lebens- oder privaten Rentenversicherungen verlieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Für Verträge, die im Jahr 2003 gekündigt wurden, läuft Ende 2008 die fünfjährige Verjährungsfrist aus. Die Verbraucherzentrale rät daher Betroffenen, jetzt selbst tätig zu werden und den Versicherer aufzufordern, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Sollte sich der Versicherer weigern, sei eine Klage zu überlegen, sagte Verbraucherschützerin Edda Castelló. Hintergrund ist der Streit um den Rückkaufswert von gekündigten Lebens- und privaten Rentenversicherungen. Den Angaben der Verbraucherschützer zufolge haben Millionen Verbraucher bei ihrer Kündigung in den vergangenen Jahren nur einen geringen Rückkaufswert erhalten.

Der Bundesgerichtshof habe unterdessen entschieden, dass für gekündigte Verträge, die bis Herbst 2001 abgeschlossen wurden, der Anspruch auf einen «Nachschlag» besteht. Ungeklärt sind allerdings noch die Ansprüche für Verträge, die später abgeschlossen wurden. Die von der Verbraucherzentrale eingeleiteten Musterverfahren seien noch nicht entschieden.

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(Erschienen: 27.10.2008 16:44)


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