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Ein Schornsteinfegerkrimi im Schwäbischen

BÖBLINGEN - Ein Rentner schreckt Baden-Württembergs Behörden auf: Seit Paul Theisen Ende 2002 seinem Bezirksschornsteinfeger mitgeteilt hatte, er dulde keine weitere Zwangskehrung in seinem Schornstein, droht ihm die Zwangsvollstreckung. Der 77-jährige Böblinger ist kein Einzelfall. Auf seiner Homepage organisiert der Ex-Ingenieur seit zwei Jahren den Widerstand (www.schofeg.de).

Von unserem Mitarbeiter Leonhard Fromm

Die jährliche Zwangsreinigung des Schornsteins, die Paul Theisen empört, geht auf ein Gesetz der Nationalsozialisten von 1935 zurück, die damit Kaminbränden vorbeugen wollten. Die Bundesrepublik übernahm die Initiative im "Gesetz über das Schornsteinfegerwesen". Dieses schreibt Eigentümern von Grundstücken und Räumen vor, "die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen und überprüfen zu lassen." Um die Einhaltung dieser Vorschrift sicherzustellen, wurde ein Monopol gegründet. Denn die "zuständigen Verwaltungsbehörden" sollten "Kehrbezirke" einrichten, für die jeweils ein Bezirksschornsteinfeger bestellt wird. Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen demnach nur er und seine Gesellen ausführen. Allein im Regierungsbezirk Stuttgart, der etwa ein Viertel Baden-Württembergs umfasst, gibt es 340 dieser Bezirke. Bundesweit, so Theisen, "zocken 17000 Schornsteinfeger 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ab."

Das Gesetz sei sinnvoll und die wirkungsvollste Methode, Brandrisiken auszuschließen und Emissionen zu begrenzen, meinen die Befürworter. Diese sitzen vor allem in den Umweltabteilungen der Landratsämter, die mit der Einhaltung des Gesetzes betraut sind, aber auch in den Landes-Wirtschaftsministerien. Zwar seien die Heizgeräte inzwischen moderner geworden und verursachten deutlich weniger Rückstände, es gebe aber noch immer holzbefeuerte Öfen, in deren Schloten sich der leicht brennbare Glanzruß absetze. Und weil niemand im Fall eines Brandes verantwortlich sein will, loben die zuständigen Beamten das Kaminfegerwesen als präventive Maßnahme, die auf Grund ihrer Sicherheitsrelevanz hoheitlich wahrgenommen werden müsse.

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So staatstragend sieht Paul Theisen, dessen Familie sein medienwirksamer Feldzug gegen das Monopol peinlich ist, den Sachverhalt nicht. Für ihn zählen ausschließlich konkrete Fakten. Und nachdem der Kaminfeger bei ihm im Vorjahr nur "vier Gramm Asche und 130 Gramm Verputz von meiner Kaminwand" gefunden habe, die der 77-Jährige sorgsam in gespülten Honiggläsern aufbewahrt, möchte er den Kehrdienst kein weiteres Mal im Haus haben. Der Böblinger spricht sogar von "Sachbeschädigung", die das Kehrwerkzeug in seinem sauberen Kamin anrichte.

"In Mafiamanier"

Seit sechs Jahren wehrt sich Theisen gegen das Monopol, das ihm "in Mafiamanier" Geld abnehme. Einen Stundenlohn von knapp 250 Euro hat der 77-Jährige für die Dienste der Kaminfeger errechnet. Dabei benötigten diese als Arbeitswerkzeug meist nur einen Besen. Doch bei allem Unmut behält Theisen im Streit mit der Bürokratie auch seinen Humor. Am 11. Dezember 2002 formulierte der Rentner in einem Brief an die zuständige Sachbearbeiterin im Böblinger Landratsamt: "Wer seinen sauberen Mantel in die Reinigung bringt, wird - salopp gesagt - für doof gehalten. Frage: Was ist mit dem, der seinen sauberen Mantel in die Reinigung bringt, um sich dort bestätigen zu lassen, der Mantel sei wirklich sauber? Zu Letzterem war ich bereit. Für doof halte ich mich dennoch nicht. Die Frage, ob da jemand doof ist, überlasse ich Ihnen!"

Die Behörde reagierte am 20. Dezember mit einem Brief an Theisen. Darin heißt es: "Sie haben die Kehrarbeiten in Ihrem Gebäude durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchführen zu lassen. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird im öffentlichen Interesse angeordnet." Auf 16. Januar wurde ihm ein Termin gesetzt, zu dem sich der Kaminfeger notfalls unter Polizeischutz Zutritt zu Theisens Kamin hätte verschaffen dürfen. Am 14. Januar erhielt der Rentner aber erneut Post, wonach die Zwangskehrung verlegt wurde auf den 27. Januar. "Unter Würdigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes", hieß es da, sei "die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2000 Euro ausreichend."

Am 27. Januar erwarteten schließlich mehrere Journalisten gemeinsam mit Theisen den Besuch des Bezirksschornsteinfegers. Dessen Auftritt - ohne Polizeieskorte - dauerte aber nur wenige Minuten. Nachdem Theisen sich vor laufender Kamera eines Privatsenders weigerte, den Kamin kehren zu lassen, versicherte der Schornsteinfeger nur, dies seiner Aufsichtsbehörde zu melden. Dort will nun auch Theisen Widerspruch gegen das Zwangsgeld einlegen, das nun fällig wird. Der Verweigerer argumentiert mit einem Gerichtsurteil von 1998, wonach ein Schornsteinfeger auch dann behaupten dürfe, ein Schornstein sei sauber, wenn er ihn nicht geputzt hat. Mittels Spiegelung, so Theisen, hätte sich der Fachmann von der Reinheit überzeugen können.

Rückendeckung bekommt der Kaminfeger-Rebell vom Badischen und Bayerischen sowie dem Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein, die schon seit Jahren die "unsinnige Monopolstellung" der Bezirksschornsteinfeger anprangern. Den Handwerker könne man sich frei wählen, der Schornsteinfeger aber werde staatlich zugewiesen. Habe das Gesetz in der Vergangenheit vielleicht seine Berechtigung gehabt, sei es heute hingegen "vollkommen unverständlich". Denn Fachbetriebe, die die Öfen einbauten und warteten, dürften die Abgasmessungen nicht vornehmen, obwohl sie mit den gleichen Geräten prüften. Schließlich dürften auch Kfz-Werkstätten die Abgassonderuntersuchung (ASU) vornehmen.

Es geht um viel Geld

Diese Argumentation ist auch bei Behördenvertretern gelegentlich zu hören, doch offiziell zitieren lassen will sich mit derlei Aussagen keiner. Dafür ist das Thema zu brisant, schließlich gehe es auch "um viel Geld". Die Kosten regelt die "Kehr- und Überprüfungsordnung" (KÜO). Diese richten sich nach einem Arbeitswert, dessen Basis 94 Cent beträgt. Dieser wird mit der jeweiligen Tätigkeit multipliziert. So ist der Faktor für das einfache Kaminkehren 9,2. Das ergibt Gebühren von 8,65 Euro. Nach Berechnungen des Landesinnungsverbandes der Schornsteinfeger kam 2001 ein Kaminfeger, der 2000 Gebäude betreute, auf einen Jahresumsatz von 120 000 Euro. Das entspreche einer Besoldung nach A 9 oder 3000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Monat.

Viele Kaminfeger verstehen die Aufregung nicht. Sie fühlen sich zu Unrecht der Kritik ausgesetzt. Eine Liberalisierung öffne Manipulationen Tür und Tor befürchten sie. Denn Heizungsfachbetriebe hätten auch am Verkauf von Brennern oder Dienstleistungen ein Interesse, da sei objektive Beratung zweifelhaft. Nur amtlich bestellte Schornsteinfeger seien neutrale Gutachter. Diese Einschätzung teilen auch die meisten gesetzgebenden Politiker. Der Böblinger Kehrverweigerer Paul Theisen hat aber auch dazu eine andere Sichtweise: Für Politiker seien Schornsteinfeger als Glücksbringer noch immer beliebte Fotomotive. Solange diese romantische Sichtweise andauere, erwartet er von dieser Seite keine Hilfe.

(Erschienen: 01.02.2003 10:00)


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