Aufklärung noch kurz vor ambulanter OP zulässig
Maßgebend sei allein, dass dem Patienten genügend Zeit bleibe, das Für und Wider des ärztlichen Eingriffs eigenverantwortlich zu erwägen (Beschluss vom 30. 1. 2008 - Az. 5 U 1298/07). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Haftungsklage einer Patientin ab.
Bei der Klägerin war es als Folge einer ambulanten Operation zu Nervenschäden gekommen. Sie hielt dem Chirurgen vor, der Eingriff sei rechtswidrig gewesen. Denn sie habe nicht wirksam in die Operation eingewilligt, da sie erst am Tag des Eingriffs über mögliche Risiken aufgeklärt worden sei. Daher habe sie Anspruch auf Schadenersatz.
Das OLG teilte diese Auffassung nicht. Trotz der Aufklärung erst kurz vor der Operation habe die Klägerin genügend Zeit gehabt, sich unter Abwägung möglicher Risiken frei zu entscheiden. Zudem dürfe ein Arzt auch berücksichtigen, ob der Patient, wie in diesem Fall, schon mehrfach in vergleichbarer Weise operiert worden sei.
(Erschienen: 28.05.2008 12:03)







