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Steuer Ratgeber

Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge prüfen

(Berlin/dpa/tmn) Steuerpflichtige Sparer sollten vor dem Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge prüfen. Denn mit Einführung der Abgeltungssteuer im Januar können Freistellungsaufträge nicht mehr auf einzelne Konten oder Depots derselben Bank beschränkt werden.

Dies erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Der Freibetrag gilt dann für alle Konten, die bei einem Kreditinstitut geführt werden. Lag in der Vergangenheit keine Beschränkung vor, behalten die alten Bescheinigungen ihre Gültigkeit. Andernfalls sollte der Steuerzahler einen neuen Freistellungsauftrag einreichen.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 gilt ein einheitlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Singles und 1602 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Der bisherige Sparerfreibetrag von 750 Euro und der Werbungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge von 51 Euro werden im Zuge der Neuerung zusammengefasst. Die alte Regelung zur Beschränkung auf einzelne Konten oder Depots sollte es zum Beispiel Ehepaaren ermöglichen, den Betrag besser auszuschöpfen: Falls etwa die Ehefrau auf einem Konto auf ihren Namen weniger Erträge von der Steuer freigestellt hatte, konnte ihr Mann den verbleibenden Betrag nutzen.

(Erschienen: 09.10.2008 10:07)


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