Abgeltungssteuer: Abzug von Werbungskosten fällt weg
Bislang setzt sich der sogenannte Sparerfreibetrag aus 750 Euro für Zinserträge und einer Pauschale von 51 Euro für Werbungskosten zusammen - die Freigrenze beläuft sich also auf 801 Euro. Für Verheiratete ist sie doppelt so hoch. Künftig werden beide Posten zum «Sparerpauschbetrag» - Depotgebühren, Beratung oder die Fahrt zur Hauptversammlung können dann nicht mehr angegeben werden.
(Erschienen: 23.09.2008 12:39)








